Einmalverguetung, kantonale Zuschüsse, Steuerabzuege und Einspeiseverguetung: So holen Sie das Maximum aus der Foerderung heraus.
Foerderung berechnen →Die Schweiz foerdert den Ausbau der Solarenergie auf mehreren Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden bieten finanzielle Anreize, die die Investitionskosten einer Solaranlage um 20 bis 40 Prozent reduzieren koennen. Dazu kommen steuerliche Vorteile und die laufende Einspeiseverguetung. 2026 sind die Foerderbedingungen besonders attraktiv – nutzen Sie die Chance.
Die wichtigsten Foerderinstrumente im Ueberblick sind die Pronovo-Einmalverguetung (EIV) des Bundes, kantonale Foerderprogramme, kommunale Zuschüsse, steuerliche Abzuege sowie die Einspeiseverguetung fuer ueberschuessigen Solarstrom. Die Kombination dieser Instrumente macht Photovoltaik in der Schweiz zu einer der rentabelsten Investitionen fuer Hausbesitzer.
Die Einmalverguetung ist das wichtigste Foerderinstrument des Bundes fuer Solaranlagen. Sie wird von Pronovo verwaltet und steht allen Solaranlagen ab 2 kWp zur Verfuegung. Die Foerderung berechnet sich aus einem Grundbeitrag plus einem Leistungsbeitrag pro kWp:
| Anlagengroesse | Grundbeitrag | Leistungsbeitrag pro kWp | Foerderung total |
|---|---|---|---|
| 5 kWp | CHF 350 | CHF 300 | ca. CHF 1'850 |
| 10 kWp | CHF 350 | CHF 300 | ca. CHF 3'350 |
| 15 kWp | CHF 350 | CHF 300 | ca. CHF 4'850 |
| 30 kWp | CHF 350 | CHF 300 | ca. CHF 9'350 |
Angaben fuer 2026. Die genauen Saetze koennen sich aendern. Aktuelle Werte auf pronovo.ch.
Der Antrag bei Pronovo wird in der Regel vom Installateur eingereicht. Die Auszahlung erfolgt nach der Inbetriebnahme und Pruefung der Anlage. Seit der Revision des Energiegesetzes werden kleine Anlagen unter 100 kWp deutlich schneller bearbeitet als frueher – die Wartezeiten haben sich auf wenige Monate verkuerzt.
Zusaetzlich zur Bundesfoerderung bieten viele Kantone eigene Foerderprogramme an. Die Hoehe und die Bedingungen variieren stark von Kanton zu Kanton. Einige Beispiele:
Pruefen Sie die aktuellen Programme Ihres Kantons auf energiefranken.ch oder fragen Sie Ihren Installateur.
Die steuerliche Abzugsfaehigkeit ist einer der groessten finanziellen Vorteile bei der Anschaffung einer Solaranlage in der Schweiz. Die gesamten Investitionskosten koennen als werterhaltende Massnahme vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – und zwar sowohl bei der Bundessteuer als auch bei der Kantons- und Gemeindesteuer.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Investition von CHF 15'000 und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von CHF 4'500. Das reduziert die effektiven Nettokosten der Solaranlage erheblich. Der Abzug kann auf bis zu drei Steuerperioden verteilt werden, wenn das Einkommen in einem Jahr nicht ausreicht.
Ueberschuessigen Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen, speisen Sie ins oeffentliche Stromnetz ein. Dafuer erhalten Sie vom lokalen Energieversorger (EVU) eine Verguetung. Die Hoehe variiert je nach Versorger und liegt 2026 typischerweise bei 8 bis 14 Rappen pro kWh.
Der Eigenverbrauch ist allerdings deutlich lukrativer: Selbst verbrauchter Strom erspart Ihnen den vollen Bezugspreis von 20 bis 35 Rappen pro kWh. Daher lohnt es sich, den Eigenverbrauch durch einen Batteriespeicher oder intelligentes Lastmanagement zu maximieren. Die Gesamtkosten und Rendite verbessern sich dadurch deutlich.
Grundbeitrag CHF 350 plus CHF 300 pro kWp. Fuer eine 10-kWp-Anlage ergibt sich rund CHF 3'350 Foerderung.
Viele Kantone bieten zusaetzliche Foerderungen zwischen CHF 500 und CHF 5'000. Besonders grosszuegig foerdern Waadt, Freiburg, Basel-Stadt und Thurgau.
Ja, die gesamten Investitionskosten koennen als werterhaltende Massnahme vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ueberschuessiger Solarstrom wird mit 8 bis 14 Rappen pro kWh verguetet. Eigenverbrauch ist mit 20 bis 35 Rappen deutlich lukrativer.
Finden Sie heraus, wie viel Foerderung Ihnen fuer Ihre Solaranlage zusteht.
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